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   BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B   

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https://dejure.org/2016,48860
BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B (https://dejure.org/2016,48860)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B (https://dejure.org/2016,48860)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - B 9 V 43/16 B (https://dejure.org/2016,48860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 223 StGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - rechtswidriger tätlicher Angriff - geschlechtszuweisende Operation - gegengeschlechtliche Hormontherapie - dem Wohl des Patienten dienender ärztlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen einer vermeintlich geschlechtszuweisenden Operation; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Genügen der Darlegungspflicht; Ärztlicher Eingriff als tätlicher Angriff; Begründung der ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - rechtswidriger tätlicher Angriff - geschlechtszuweisende Operation - gegengeschlechtliche Hormontherapie - dem Wohl des Patienten dienender ärztlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Vorliegen eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs durch eine geschlechtszuweisende Operation in Verbindung mit einer ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - rechtswidriger tätlicher Angriff - geschlechtszuweisende Operation - gegengeschlechtliche Hormontherapie - dem Wohl des Patienten dienender ärztlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1.) eine bestimmte Rechtsfrage, (2.) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3.) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4.) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Die behaupteten Fehler der Rechtsanwendung sind jedoch für sich allein kein Zulassungsgrund für die Revision (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Denn diese seien zum Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv - also aus Sicht eines verständigen Dritten - jedenfalls auch dem Wohl der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.4.2010 - B 9 VG 1/09 R) dienlich gewesen.

    Denn, wie die Klägerin in ihrer Begründung ebenso ausführt, hat sich der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 29.4.2010 (B 9 VG 1/09 R - BSGE 106, 91 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 17) mit der Rechtsfrage befasst, ob ein ärztlicher Eingriff ein tätlicher, rechtswidriger Angriff iS von § 1 OEG sein kann.

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) ist das Gericht nur dann gemäß § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, wenn die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1.) eine bestimmte Rechtsfrage, (2.) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3.) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4.) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1.) eine bestimmte Rechtsfrage, (2.) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3.) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4.) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Es hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - B 9 V 43/16 B, juris, Rn. 6) entschieden, dass ein Fehler in der Rechtsanwendung für sich allein kein Zulassungsgrund für die Berufung ist, und im Einzelnen aufgezeigt, dass die durch den Fall aufgeworfenen Rechtsfragen vollständig höchstrichterlich geklärt sind.
  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 170/21 B

    Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse; Grundsatzrüge im

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet ist ( BSG Beschlüsse vom 8.4.2020 - B 13 R 25/19 B - juris RdNr 10; vom 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B - juris RdNr 9 und vom 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 18.02.2021 - B 9 V 29/20 B

    Versorgungsrente nach dem OEG wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung

    Erst recht reicht es für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht, die Rechtsanwendung der Vorinstanz im Einzelfall für falsch zu halten (Senatsbeschluss vom 25.10.2016 - B 9 V 43/16 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 12 SO 430/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Fehler der Rechtsanwendung sind für sich allein kein Zulassungsgrund für die Berufung (vgl. BSG Beschluss vom 25.10.2016, B 9 V 43/16 B, Rn. 6, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.01.2020 - L 4 AS 677/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung -

    Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne der Vorschrift liegt nicht vor, wenn die Beantwortung einer höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage so gut wie unbestritten ist bzw. sich die Antwort ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften ergibt und von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl. hierzu Beschluss des BSG vom 24. Oktober 2016 - B 9 V 43/16 B - Rn. 6 - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig und andere, SGG, 12. Auflage, zu § 144, Rn. 28 mit Verweis auf § 160, Rn. 8a).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2021 - L 3 SB 3787/20

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Anspruch auf Wertmarke -

    (Vermeintliche) Fehler in der Rechtsanwendung sind für sich allein aber kein Zulassungsgrund für die Berufung (BSG, Urteil vom 25.10.2016 - B 9 V 43/16, juris Rn. 6; Wehrhahn, a.a.O., Rn. 30; Keller, a.a.O., Rn. 32, 34a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 10 VE 42/19
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Arzt bei seiner Vorgehensweise im Wesentlichen von eigenen finanziellen Interessen leiten lässt und die gesundheitlichen Belange des Patienten hintenanstellt (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R hier zitiert nach juris; vgl. aber die Anmerkung von Röhl in juris PR-SozR 22/2011 Anm. 5 mit berechtigter methodischer Kritik an der Rechtsprechung des BSG aber im Ergebnis zustimmend; an der Rechtsprechung festhaltend BSG Beschluss vom 13. Juli 2018, B 9 V 13/18 B zitiert nach juris dort Rn. 9; Beschluss vom 25. Oktober 2016, B 9 V 43/16 B, ebenfalls zitiert nach juris, dort Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2020 - L 10 VE 25/18
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Arzt bei seiner Vorgehensweise im Wesentlichen von eigenen finanziellen Interessen leiten lässt und die gesundheitlichen Belange des Patienten hintenanstellt (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R hier zitiert nach juris; vgl. auch die Anmerkung von Röhl in juris PR-SozR 22/2011 Anm. 5 mit berechtigter methodischer Kritik an der Rechtsprechung des BSG aber im Ergebnis zustimmend; an der Rechtsprechung festhaltend BSG Beschluss vom 13. Juli 2018, B 9 V 13/18 B zitiert nach juris dort Rn. 9; Beschluss vom 25. Oktober 2016, B 9 V 43/16 B, ebenfalls zitiert nach juris, dort Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 10 VE 24/18
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Arzt bei seiner Vorgehensweise im Wesentlichen von eigenen finanziellen Interessen leiten lässt und die gesundheitlichen Belange des Patienten hintenanstellt (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R hier zitiert nach juris; vgl. auch die Anmerkung von Röhl in juris PR-SozR 22/2011 Anm. 5 mit berechtigter methodischer Kritik an der Rechtsprechung des BSG aber im Ergebnis zustimmend; an der Rechtsprechung festhaltend BSG Beschluss vom 13. Juli 2018, B 9 V 13/18 B zitiert nach juris dort Rn. 9; Beschluss vom 25. Oktober 2016, B 9 V 43/16 B, ebenfalls zitiert nach juris, dort Rn. 6).
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